Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abrechnung von Montage-, Kundendienst- und Reparaturleistungen
Im Rahmen einer fairen Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern erläutern wir Ihnen unser Abrechnungsmodell, indem wir die einzelnen Positionen unserer Kundendienstrechnungen nachfolgend näher erläutern.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiterfassung unserer technischen Mitarbeiter erfolgt im Viertelstundentakt und wird über den Stundenlohnnachweis abgerechnet. Eine Arbeitsstunde umfasst stets 60 Minuten, wobei die Abrechnung in jeweils angefangenen 15-Minuten-Einheiten erfolgt. Abgerechnet wird die gesamte Zeit, während der der Mitarbeiter mit der Bearbeitung Ihres Auftrags beschäftigt ist.
Hierzu zählen folgende Arbeitsgänge:
- An- und Abfahrtszeit
- Arbeitszeit vor Ort
- Besorgungsfahrten
- Be- und Entladezeit
- Rüstzeit
Verrechnungssätze je Arbeitsstunde:
- Montag bis Donnerstag regelmäßige Arbeitszeit (8,5 Std.)
- Freitag regelmäßige Arbeitszeit (6,0 Std.)
- Fahrt- und Arbeitsstunden (Mo – Do: 7:00 bis 16:00 Uhr, Fr: 7:00 bis 13:00 Uhr)
- An- und Abfahrten zum Kunden gelten ebenso als Arbeitszeit.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Abrechnungssätze unserer technischen Fachkräfte (Stand 01/2025)
Leistungsstufen | Netto-Abrechnungssatz pro Arbeitsstunde zzgl. 19% MwSt. | Brutto-Abrechnungssatz pro Arbeitsstunde inkl. 19% MwSt. |
Elektroniker (Facharbeiter, Monteur) | 56,00 € | 66,64 € |
Auszubildender / Hilfskraft | 44,00 € | 52,36 € |
Obermonteur / Bauleiter | 64,00 € | 76,16 € |
Meister, Planer | 72,00 € | 85,68 € |
KNX-Programmierung | 80,00 € | 95,20 € |
Techniker | 72,00 € | 85,68 € |
Für Montagen und Arbeiten an kundenseitig gestelltem Material oder Geräten berechnen wir:
Aufschlag bei beigestellten Produkten*) | Aufschlag 50% |
Aufschlag für Arbeiten an Elektroanlagen die von fachfremden Personen oder Firmen ausgeführt wurden oder ggf. auch durch den Endkunden | Aufschlag 50% |
*) Wir behalten uns jedoch vor, die Installation von bauseits gestellten Materialien und Geräten abzulehnen. Wird Material gestellt, können wir hier keinerlei Garantie- sowie Gewährleistung übernehmen. Insbesondere bei hochwertigen technischen Produkten greift diese Sondervereinbarung.
Angebots- und Planungskosten
Falls Ihrerseits kein Vor-Ort-Termin für ein Beratungsgespräch gewünscht wird, kann die Angebotsanfrage selbstverständlich auch per E-Mail erfolgen.
Für ein unverbindliches Angebot per Mail erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. Steuern zu berechnen, da es sich auch hier um eine vorab erbrachte technische Leistung handelt. Hier gehen wir von einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen aus.
Sollten Sie uns im Anschluss einen Auftrag erteilen, wird die vorab erbrachte Bearbeitungsgebühr zu 100% in Abzug gebracht.
Umschreiben von Rechnungen
Bitte prüfen Sie bei der Unterzeichnung des Arbeitsauftrags die Adresse/Rechnungsadresse, den Standort/Lieferort sowie den Kundennamen sorgfältig.
Sollten Sie nach Rechnungsstellung eine Änderung der Rechnung wünschen, erheben wir eine Aufwandspauschale von 25,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt..
Klein-, Befestigungs- und Hilfsmaterialien
Für Kleinmaterialien berechnen wir eine Pauschale nach Auftragsaufwand. (Hierzu zählen u.a. Schrauben, Muttern, Dübel, Klemmen, Isoliermaterial, Kontaktspray, flüssige und feste Reiniger für Oberflächen, Sauber, Maschinen, …)
Materialfahrten
Unsere Monteure verfügen über bestens ausgestattete Service-Fahrzeuge, welche immer mit Spezialwerkzeug sowie Messgeräten bestückt sind. Dennoch kann es vorkommen, dass unsere Techniker für Ihren Auftrag ein Werkzeug oder Material aus unserem Lager oder gar von einem Händler für die Montage benötigen.
Für diese Materialfahren wird die Fahrzeit nach tatsächlichem Aufwand für die Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt. Unsere Mitarbeiter werden dies, soweit möglich, jedoch immer vorab mit Ihnen besprechen.
Fahrzeugkostenanteil
Um sicherzustellen, dass unsere Fahrzeuge stets in einem technisch einwandfreien Zustand für Kundenaufträge bereitstehen, berechnen wir eine fahrzonenabhängige Fahrzeugpauschale ab Firmensitz. Diese Pauschale umfasst unter anderem die KFZ-Instandhaltung, Pflege, Vorhaltung, Materialausstattung sowie Verbrauchskosten wie Kraft- und Schmierstoffe und die allgemeine Abnutzung.
Nachfolgend finden Sie die aufgeschlüsselten Anfahrt-Zonen ab Firmensitz:
Netto – Fahrkosten zzgl. 19% MwSt. | Brutto – Fahrkosten inkl. 19% MwSt. | |
Zone 1, bis max. 10 km Umkreis | 20,00 € | 23,80 € |
Zone 2, bis max. 20 km Umkreis | 30,00 € | 35,70 € |
Zone 3, bis max. 30 km Umkreis | 55,00 € | 65,45 € |
Zone 4, bis max. 40 km Umkreis | 75,00 € | 89,25 € |
Zone 5, bis max. 50 km Umkreis | 90,00 € | 107,10 € |
Liegt die Anfahrt außerhalb unserer definierten Anfahrt-Zonen, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt.
Netto-Abrechnungssatz pro km zzgl. 19% MwSt. | 1,25 € |
Brutto-Abrechnungssatz pro km inkl. 19% MwSt. | 1,49 € |
Einsatz von Spezialwerkzeugen und Messgeräten
Neben unserer stets vorhandenen Standardausrüstung verfügt unser Fachbetrieb selbstverständlich auch über hochwertige Spezialwerkzeuge und Messgeräte, die bei Bedarf für eine professionelle und ordnungsgemäße Ausführung Ihres Auftrags erforderlich sind.
Diese Spezialwerkzeuge und Messgeräte müssen regelmäßig durch qualifizierte Fachbetriebe gewartet und kalibriert werden. Zudem können beim Einsatz vor Ort Verbrauchs- und Verschleißkosten für Materialien wie Messleitungen oder Anschlusskomponenten anfallen.
Aus diesen Gründen berechnen wir für den Einsatz solcher Spezialgeräte einen Betrag zwischen 20,00 € und 35,00 € netto.
Für den Einsatz von Pressmaschinen zur normgerechten Verpressung von Kabelverbindungen aus Kupfer oder Aluminium gemäß DIN VDE berechnen wir eine Pauschale von 20,00 € netto.
Aufschlüsselung Gerätepauschalen:
Maschinenpauschale/ pro Tageseinsatz: | zzgl. 19% MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
Kernbohrgerät | 75,00 € | 89,25 € |
Messgerätepauschalen/ pro Tageseinsatz: | zzgl. 19% MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
Messgerät SAT | 30,00 € | 35,70 € |
Messgerät Netzwerk | 45,00 € | 53,55 € |
Messgerät VDE 0100 | 30,00 € | 35,70 € |
Messgerät VDE 0701/0702 | 30,00 € | 35,70 € |
Messgerät Wärmebildkamera | 20,00 € | 23,80 € |
Messgerät Leitungsmessung TDR | 45,00 € | 53,55 € |
Messgerät Lastenmessung | 75,00 € | 89,25 € |
Messgerät Kabelortung Erdreich | 75,00 € | 89,25 € |
Aufschlüsselung sonstiger Pauschalen:
An- / Abmeldepauschale: | zzgl. 19% MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
Abmeldepauschale Stromzähler | 75,00 € | 89,25 € |
Anmeldepauschale Stromzähler | 75,00 € | 89,25 € |
Plombierungsmeldung VNB | 75,00 € | 89,25 € |
Anmelden Elektromobilität | 75,00 € | 89,25 € |
Bei einer An- / Abmeldung von Messeinrichtungen und Zählern, die eine Anwesenheit unserer Monteure gemeinsam mit dem Netzbetreiber erforderlich machen, wird die Arbeitszeit gesondert in Rechnung gestellt.
Dokumentationspauschale | zzgl. 19% MwSt. | inkl. 19% MwSt. |
Verteilerlegende erstellen, inkl. Schaltplantasche DIN A4 und einkleben | 20,00 € | 23,80 € |
Verteilerplan 24 PLE | 90,00 € | 107,10 € |
Verteilerplan 36 PLE | 120,00 € | 142,80 € |
Verteilerplan 48 PLE | 140,00 € | 166,60 € |
Verteilerplan 60 PLE | 160,00 € | 190,40 € |
Weitere Dokumentationen werden nach Aufwand abgerechnet (Abrechnungsbasis Meister).
Koordination für Fremdgewerke nach Aufwand (Abrechnungsbasis Meister).
Anzeichnen von Baustellen nach Aufwand (Abrechnungsbasis Meister).
Baustromverteiler
Gerne stellen wir Ihnen einen Baustromverteiler im Mietverhältnis zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Kreuzerder (Tiefenerder) in Rechnung gestellt. Sollte dieser nach Abschluss der Arbeiten weiterverwendet werden können, erfolgt eine Gutschrift.
Für die Mietdauer des Baustromverteilers bis zu sechs Monaten berechnen wir eine Pauschalmiete von 395,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Ab dem siebten Monat fällt eine monatliche Mietgebühr von 45,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro angefangenen Kalendermonat an.
Die Aufstellung, An- und Abfahrt sowie die erforderliche monatliche Überprüfung werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.